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Der Versicherungsnehmer kann während der Vertragslaufzeit verschiedene Änderungen vornehmen. (Wenn sich z.B. seine wirtschaftlichen Verhältnisse ändern) So kann er unter anderem:
Eine Beleihung ist in Form einer Vorauszahlung bis zur Höhe des vorhandenen Rückkaufswertes möglich. Für diese Vorauszahlung müssen Zinsen gezahlt werden, da die Versicherung trotz der Vorauszahlung wie bisher an der Gewinnbeteiligung teilnimmt.
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