Was ist imVersicherungsfall zu beachten?

 

Der Versicherungsnehmer kann während der Vertragslaufzeit verschiedene Änderungen vornehmen. (Wenn sich z.B. seine wirtschaftlichen Verhältnisse ändern)

So kann er unter anderem:

  • Die Versicherung beitragsfrei stellen.

Mit der Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung entfällt die Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur weiteren Beitragszahlung. Die Versicherungssumme wird entsprechend herabgesetzt.

  • Die Versicherung beleihen.

Eine Beleihung ist in Form einer Vorauszahlung bis zur Höhe des vorhandenen Rückkaufswertes möglich. Für diese Vorauszahlung müssen Zinsen gezahlt werden, da die Versicherung trotz der Vorauszahlung wie bisher an der Gewinnbeteiligung teilnimmt.

  • Die Versicherung abtreten oder verpfänden;

Bei der Abtretung werden die Rechte und Ansprüche aus der Versicherung auf einen Dritten übertragen. Wird die Versicherung verpfändet, so erwirbt der Pfandgläubiger die Befriedigungsrechte erst mit Eintritt der Pfandreife. Die Höhe der Forderung gegen den Versicherungsnehmer ist dann nachzuweisen.

  • Risiko-Zwischenbeiträge beantragen.

In diesem Fall wird nur der sogenannte Risikoanteil der Prämie ( ca. 20% der Gesamtprämie ) bezahlt. Somit bleibt der Todesfallschutz erhalten während der Sparvorgang in dieser Zeit ausgesetzt wird.

  • Die Laufzeit des Vertrages verlängern;
  • Eine Stundung der Beiträge beantragen;

 

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